1. Kurze Einführung in das Gebrauchsmusterrecht
Die Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit von Gebrauchsmustern und Patenten sind sehr ähnlich. Deshalb werden Gebrauchsmuster auch als "kleine Brüder der Patente" bezeichnet. Auch die für eine Gebrauchsmusteranmeldung erforderlichen Unterlagen, die in der Regel eine Beschreibung, Schutzansprüche und Zeichnungen umfassen, entsprechen weitgehend den für eine Patentanmeldung erforderlichen Unterlagen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem deutschen Gebrauchsmuster und einem deutschen Patent liegt darin, dass Gebrauchsmuster durch das Deutsche Patent- und Markenamt ohne sachliche Prüfung in das Register eingetragen werden, wohingegen Patente vor ihrer Erteilung auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft werden. Die Frage, ob ein Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist, wird daher erst im Rahmen eines Verletzungsverfahrens oder Löschungsverfahrens geprüft. Man spricht daher auch von einer nachgelagerten Prüfung.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen einem deutschen Gebrauchsmuster und einem deutschen Patent liegt darin, dass Verfahren dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich sind.
Schließlich beträgt die maximale Laufzeit eines deutschen Gebrauchsmusters nur 10 Jahre, während es bei einem deutschen Patent maximal 20 Jahre sind.
Bitte beachten Sie, dass es viele Länder gibt, welche die Unterscheidung zwischen Patenten und Gebrauchsmustern nicht kennen.
2. Leistungen unserer Kanzlei im Überblick
Unser Angebot umfasst im Gebrauchsmusterrecht insbesondere:
Die Ausarbeitung von Anmeldungsunterlagen und die anwaltliche Begleitung der Anmelde- und Registrierungsverfahren zu
- Deutschen Gebrauchsmustern
- Ausländischen nationalen Gebrauchsmustern
Weiter bieten wir anwaltliche Beratung zu folgenden Themen:
- Ausarbeiten von Gebrauchsmusteranmeldungen
- Stand der Technik Recherchen
- Verhandeln und Abschluss von Lizenzvereinbarungen
Wir leisten juristischen Beistand und anwaltliche Vertretung
- bei Gebrauchsmusterverletzungen einschließlich der Abmahnung, des Antrags auf einstweilige Verfügung, und der Klage wegen Gebrauchsmusterverletzung, sowie der Abwehr Angriffe Dritter
- in Löschungsverfahren
- im Rahmen einer Mediation
Die Vertretungsbefugnis unserer Kanzlei umfasst folgende Ämter, Gerichte und Institutionen:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) in München
- Bundespatentgericht (BPatG) in München
- Deutsche Landes- und Oberlandesgerichte (LG, OLG)
- Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
3. Gebrauchsmuster anmelden
Jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft kann eine deutsches Gebrauchsmuster anmelden und dieses auch im Ausland schützen lassen. Alle dafür erforderlichen Formalitäten wickeln wir für Sie ab.
Vorbereitung
Der Anmeldung Ihres Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geht eine umfassende Beratung voraus. Anschließend formulieren wir den Gedanken Ihrer Erfindung schriftlich in einem Anmeldungstext mit Beschreibung, Schutzansprüche und Zeichnungen, der Ihre technische Erfindung schützen soll - eine der Voraussetzungen für bestmöglichen Schutz. Gerne prüfen wir auch, ob die von Ihnen entwickelte technische Erfindung neu ist.
Die gesamte diesbezügliche Kommunikation kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wir freuen uns jedoch auch über einen Besuch in unserer Kanzlei oder beraten Sie auf Wunsch in Ihrem Unternehmen.
Kosten
Wenn Sie ein Gebrauchsmuster anmelden möchten, sind mit amtlichen Gebühren, die das Deutsche Patent und Markenamt erhebt, zu rechnen. Die Anmeldegebühr für eine Gebrauchsmusteranmeldung liegt (ungeachtet der Anzahl der Schutzansprüche) bei 40,00 EUR. Im Regelfall werden Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen eingetragen. Die Gesamtkosten einschließlich der Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen betragen bei deutschen Gebrauchsmustern erfahrungsgemäß zwischen 3.000,00 EUR und 6.000,00 EUR.
Wichtig zu wissen
Wenn Sie Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden und dieses zur Eintragung gebracht wird, genießt Ihr Gebrauchsmuster lediglich hierzulande Schutz. Wollen Sie diesen Schutz ausdehnen, können Sie basierend auf Ihrem Gebrauchsmuster in den für Sie wirtschaftlich interessanten Ländern jeweils weitere Gebrauchsmusteranmeldungen oder Patentanmeldungen vornehmen.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne.