1. Kurze Einführung in das Markenrecht

Marken dienen der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen. Deren Inhaber erwerben mit dem Markenschutz das ausschließliche Recht, unerlaubte Nachahmungen abzuwehren.

Zur Eintragung angemeldet werden können Wortmarken, Bildmarken (Logos mit oder ohne Wortbestandteilen), abstrakte oder konkrete Farbmarken, Geruchsmarken, Hörmarken, dreidimensionale Marken, und sonstige Marken, wie zum Beispiel Positionsmarken. Wir bieten unseren Klienten die volle Bandbreite markenrechtlicher Dienstleistungen und pflegen weltweite Kontakte zu spezialisierten Patent- und Rechtsanwälten.

2. Leistungen unserer Kanzlei im Überblick

Unser Angebot umfasst im Marken- bzw. Kennzeichenrecht insbesondere:

Die Ausarbeitung von Waren-und Dienstleistungsverzeichnissen und die anwaltliche Begleitung der Anmelde- und Eintragungsverfahren zu

  • deutschen Marken
  • Unionsmarken
  • Internationalen Registrierungen (IR-Marke)
  • ausländischen nationale Marken

Weiter bieten wir anwaltliche Beratung zu den Themen

  • Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche)
  • Markenkreation und Markennamen
  • Markenstrategie und –management
  • Betreuen, Verwalten, Überwachen und Verlängern nationaler und internationaler Markenportfolios
  • Ausarbeiten von Markenkauf- und Lizenzverträgen
  • Verhandeln und Abschluss von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen

Wir leisten juristischen Beistand und anwaltliche Vertretung

  • bei Markenverletzungen: Abmahnung, Einstweilige Verfügung, Klage
  • in Widerspruchs- und Löschungsverfahren wegen Verfalls oder Nichtigkeit
  • bei dem Beantragen von Grenzbeschlagnahmen
  • in Sachen Titelschutzanzeigen und Durchsetzen von Titelschutzrechten
  • zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Unternehmenskennzeichen
  • bei Domain-Streitigkeiten (Dispute-Einträge bei der DENIC)

Unsere Vertretungsbefugnis umfasst folgende Ämter, Gerichte und Institutionen:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) in München
  • Deutsche Landes- und Oberlandesgerichte
  • Bundespatentgericht (BPatG) in München
  • Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
  • Amt der europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Gericht der Europäischen Union (EuG, vormals: Gericht Erster Instanz)
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf

3. Marke anmelden

Jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft kann eine deutsche Marke anmelden und diese auch in der EU oder weltweit schützen lassen. Alle dafür erforderlichen Formalitäten wickeln wir für Sie ab.

Vorbereitung

Der Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geht eine umfassende Beratung voraus. Anschließend erstellen wir ein Verzeichnis all jener Waren und Dienstleistungen, die Ihre Marke kennzeichnen sollen – eine der Voraussetzungen für bestmöglichen Schutz. Gerne prüfen wir auch, ob die von Ihnen gewünschte Marke ältere Rechte verletzt, ob also bereits ähnliche oder identische eingetragene Marken existieren. Die gesamte diesbezügliche Kommunikation kann schriftlich oder telefonisch erfolgen, wir freuen uns jedoch auch über einen Besuch in unserer Kanzlei oder beraten Sie auf Wunsch in Ihrem Unternehmen.

Kosten

Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, sollten Sie die dafür vom Deutschen Patent- und Markenamt erhobenen Gebühren nicht außer Acht lassen. Die Anmeldegebühr in Höhe von 300,00 EUR deckt drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Für die Anmeldung in jeder weiteren Klasse fallen 100,00 EUR Gebühr an. Vom Anmelden bis zum Eintragen Ihrer Marke vergehen mehrere Monate. Auf Antrag und gegen eine weitere 200,00 EUR Gebühr kann das Verfahren beschleunigt werden. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne unsere detaillierte Gebührentabelle zu, oder erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden und eintragen lassen, genießt sie lediglich hierzulande Schutz. Wollen Sie diesen Schutz auf die Europäische Union ausdehnen, können Sie Ihre Marke zusätzlich beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern anmelden. Soll Ihre Marke über Deutschland und die EU hinaus geschützt werden, können Sie sie in den gewünschten Ländern jeweils einzeln anmelden, oder sie durch einen einzigen Antrag bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) in ein internationales Register eintragen lassen. Diesen Antrag auf internationale Registrierung nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt entgegen.